Ansicht
(von Ansehen), im philosoph. Sprachgebrauch jede Vorstellung von einer Person, einer Sache oder einem Ereignis, deren Inhalt nicht sowohl durch die Beschaffenheit dieser selbst als vielmehr durch den Gesichtspunkt bestimmt ist, von welchem aus dieselben betrachtet werden. Dieselbe ist daher zwar von dem einmal eingenommenen Standpunkt aus unvermeidlich (subjektiv »notwendig«),
muß aber dem so betrachteten Gegenstand keineswegs entsprechend, sondern kann und wird für diesen
in desto höherm
Grad (objektiv) »zufällig«
(Herbart) sein, je willkürlicher der Betrachtende bei der
Wahl seines
Gesichtspunktes
verfahren ist. - Im physikalischen (optischen)
Sinn bedeutet Ansicht
das
Bild, das ein sichtbarer Gegenstand
unter einem bestimmten
Gesichtswinkel
¶
mehr
und von einem entweder wirklich behaupteten (perspektivische Ansicht
) oder scheinbar eingenommenen (perspektivische
Täuschung) Standpunkt aus gewährt.