Ansagestellen
im Zollwesen, s. Ansageverfahren.
Ansagestellen
5 Wörter, 48 Zeichen
Ansagestellen
im Zollwesen, s. Ansageverfahren.
im deutschen Zollwesen (Vereinszollgesetz vom das Verfahren, welches sich
auf die Anmeldung von zoll- oder kontrollpflichtigen Waren bezieht (s. Anmeldestellen). Dasselbe tritt sowohl bei Waren ein,
welche über Ansagestellen
oder Ansageposten, d. h. amtliche, zwischen Zolllinie und Grenzzollämtern (wo beide zu weit auseinander
liegen) zur Sicherung der Zollerhebung errichtete Stellen, eingebracht werden, als auch bei solchen, welche über mit Hebe-
und Abfertigungsbefugnissen ausgestattete Grenzzollämter eingehen, deren Zollabfertigung aber an ein im Innern des Zollgebiets
liegendes Zollamt erfolgt, oder deren Wiederausfuhr durch amtliche Begleitung kontrolliert werden soll.
Die vom Warenführer über seine Ladung abzugebenden Papiere werden in dessen Gegenwart eingesiegelt, an das Zollamt adressiert und einem Grenzaufseher übergeben, welcher das Fuhrwerk oder Schiffsgefäß bis zum Zollamt oder bis zum Wiederaustritt über die Grenze begleitet. Für einzelne Strecken, wo das Bedürfnis des Verkehrs es erfordert, kann mit Genehmigung der Direktivbehörde von dem Ansageposten statt der Begleitung amtlicher Verschluß angeordnet werden. Bei Schiffen werden noch besondere Ansagezettel ausgefertigt.