Ansässigkeit
,
der Wohnsitz an einem Orte, insofern er durch Grundbesitz oder ein festes Gewerbe oder einen stetigen Beruf fundiert erscheint.
Ursprünglich
war in den
Städten das
Bürgerrecht an die Ansässigkeit
geknüpft, und noch
heute übt sie nach vielen Gesetzgebungen Einfluß aus, wo es sich um die Zulassung zum staats-und gemeindebürgerlichen
Wahlrecht handelt. (S. auch
Bürgerrecht.)