Ansässigkeit,
der Wohnsitz an einem Orte, insofern er durch Grundbesitz oder ein festes Gewerbe oder einen stetigen Beruf fundiert erscheint.
Ursprünglich war in den Städten das Bürgerrecht an die Ansässigkeit geknüpft, und noch heute übt sie nach vielen Gesetzgebungen Einfluß aus, wo es sich um die Zulassung zum staats-und gemeindebürgerlichen Wahlrecht handelt. (S. auch Bürgerrecht.)