Anordnung,
im allgemeinen die gehörige, zweckentsprechende Stellung und Reihenfolge der ein Ganzes, insbesondere ein menschliches Werk konstituierenden Teile. Fällt ein solches Werk in das Gebiet des geistigen Lebens, so ist die Anordnung entweder durch die Gesetze der Logik, oder durch den innern wissenschaftlichen Zusammenhang, oder, handelt es sich um ein Kunstwerk, durch die dadurch zu erzielende Wirkung bedingt. Auch jedes andre Werk, dessen Ausführung von irgend einer zusammengesetzten Reihe von Thätigkeiten abhängig ist, bedarf der zweckmäßigen, praktischen der letztern. Einheit in der Mannigfaltigkeit, Herrschaft Eines Gedankens, wonach jeder Teil seine Stelle im Ganzen erhält, ist das Wesen jeder Anordnung, so verschieden sich dieselbe auch in anbetracht der so verschiedenen Gebiete und Zwecke menschlicher Thätigkeit modifizieren mag. Über Anordnung im rhetorischen Sinn s. Disposition.