Annuität
(lat.), eine zur Abtragung oder Verzinsung einer Schuld vereinbarte jährliche Zahlung für eine bestimmt bemessene Zeitdauer (Zeitrente, annuity of term, of years, Annuität im engern Sinn) oder auf Lebensdauer des Bezugsberechtigten (Lebensrente als Leibrente oder als Tontinenrente, annuity for life), auch als gleichbleibende Verzinsung eines unablöslichen (eisernen) Kapitals (immerwährende Annuität, Rente). In England sind Annuitäten (annuities) eine besondere Art von Staatspapieren, durch welche der Staat die Verbindlichkeit übernimmt, dem Darleiher für sein geliehenes Kapital eine Jahresrente zu zahlen, entweder nur auf eine bestimmte Zeit, meist 49 (kurze Annuität) oder 99 Jahre (lange Annuität), so daß das Kapital nach Ablauf derselben nicht mehr zurückgezahlt zu werden braucht; oder als immerwährende Rente, wobei es dem Belieben des Staats überlassen
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bleibt, das Kapital zurückzuzahlen. Die Finanzpolitik bedient sich zuweilen dieser Form der Anleihen, um die letztern beliebter zu machen. Ist dieselbe auch finanziell berechtigt, so wirkt sie doch schädlich, wenn sie die Neigung, vorhandenes Vermögen ganz oder zum Teil zum Unterhalt aufzubrauchen, befördert. Dagegen sind Anstalten, welche unkündbare Darlehen zu langen Kredits bedürfenden Unternehmungen gewähren und sich diese durch Annuitäten verzinsen und amortisieren lassen, für manche Wirtschaftszweige, wie z. B. die Landwirtschaft, von großem Vorteil. Die Tilgung der Schuld wird auf diesem Weg nicht nur erleichtert, sondern praktisch oft überhaupt erst ermöglicht, während die Sammlung der kleinen Amortisationsquoten nach einem bestimmten Plan Rückzahlungen an die Gläubiger gestattet, ohne daß denselben ihr Kapital zersplittert zu werden braucht.