Annuität
(lat.), eine zur Abtragung oder Verzinsung einer
Schuld vereinbarte jährliche
Zahlung für eine bestimmt
bemessene Zeitdauer
(Zeitrente, annuity of term, of years, Annuität
im engern
Sinn) oder auf
Lebensdauer des Bezugsberechtigten (Lebensrente
als
Leibrente oder als Tontinenrente, annuity for life), auch als gleichbleibende Verzinsung eines unablöslichen
(eisernen)
Kapitals (immerwährende Annuität
,
Rente). In
England sind Annuitäten
(annuities) eine besondere Art von
Staatspapieren,
durch welche der
Staat die Verbindlichkeit übernimmt, dem Darleiher für sein geliehenes
Kapital eine
Jahresrente zu zahlen,
entweder nur auf eine bestimmte Zeit, meist 49 (kurze Annuität
) oder 99 Jahre (lange Annuität), so
daß das
Kapital nach
Ablauf
[* 2] derselben nicht mehr zurückgezahlt zu werden braucht; oder als immerwährende
Rente, wobei es
dem Belieben des
Staats überlassen
¶
mehr
bleibt, das Kapital zurückzuzahlen. Die Finanzpolitik bedient sich zuweilen dieser Form der Anleihen, um die letztern beliebter
zu machen. Ist dieselbe auch finanziell berechtigt, so wirkt sie doch schädlich, wenn sie die Neigung, vorhandenes Vermögen
ganz oder zum Teil zum Unterhalt aufzubrauchen, befördert. Dagegen sind Anstalten, welche unkündbare Darlehen zu
langen Kredits bedürfenden Unternehmungen gewähren und sich diese durch Annuitäten
verzinsen und amortisieren lassen, für
manche Wirtschaftszweige, wie z. B. die Landwirtschaft, von großem Vorteil. Die Tilgung der Schuld wird auf diesem Weg nicht
nur erleichtert, sondern praktisch oft überhaupt erst ermöglicht, während die Sammlung der kleinen Amortisationsquoten
nach einem bestimmten Plan Rückzahlungen an die Gläubiger gestattet, ohne daß denselben ihr Kapital zersplittert
zu werden braucht.