Annoncensteuer
,
s. Annonce.
Annoncensteuer
3 Wörter, 28 Zeichen
Annoncensteuer,
s. Annonce.
(franz., spr. -nóngß), öffentliche Benachrichtigung, namentlich durch Insertion in eine Zeitung, durch Anschläge an den Straßenecken, Plakatsäulen, Gasthäusern etc. Von besonderer Wichtigkeit ist die Geschäftsannonce, welche Angebot und Nachfrage in Bezug auf Waren und Dienstleistungen vermittelt und in neuerer Zeit überall, wo Zeitungen erscheinen, zu einer großen Bedeutung gelangt ist. Die volkswirtschaftliche Wichtigkeit dieser Art von Anzeigen ist allerdings nicht zu leugnen: sie vermittelt den raschern Absatz, sie ist ein Haupthebel der Konkurrenz, sie läßt den Abschluß der Geschäfte wie auf einem öffentlichen, von allen beaufsichtigten Markt geschehen und dient daher zur Herstellung einer wohlthätigen Gleichförmigkeit der Preise.
Anderseits ist nicht in Abrede zu stellen, daß die Annonce nicht selten in raffinierter, auf Überraschung und Täuschung des Publikums berechneter Form angewendet und zu schwindlerischen und unmoralischen Zwecken mißbraucht wird (s. Reklame). Im politischen Leben dient die Annonce häufig dazu, zur Ausübung politischer Rechte und Pflichten anzuhalten;
die Rechtspflege bedient sich ihrer zur Ordnung der Rechtsverhältnisse abwesender Personen und Sachen (Ediktalladungen, Amortisation);
dem öffentlichen Vergnügen ist sie unentbehrlich;
im Familienleben dient sie dazu, Familienereignisse rasch mitzuteilen, ja selbst Familien zu begründen (Heiratsgesuche);
eine wichtige Rolle spielt sie endlich in Bezug auf Vermietungen und die Ordnung der städtischen Wohnungsverhältnisse.
Für die Zeitungen selbst ist die Annonce ein unentbehrliches Lebensbedürfnis, da die stetig wachsenden Betriebskosten derselben durch die billigen Abonnementspreise allein bei weitem nicht gedeckt werden können.