Annonce
(franz., spr. -nóngß), öffentliche Benachrichtigung,
namentlich durch
Insertion in eine
Zeitung, durch
Anschläge an den Straßenecken,
Plakatsäulen, Gasthäusern
etc. Von besonderer Wichtigkeit ist die Geschäftsannonce
, welche
Angebot und
Nachfrage in Bezug auf
Waren und Dienstleistungen
vermittelt und in neuerer Zeit überall, wo
Zeitungen erscheinen, zu einer großen Bedeutung gelangt ist. Die volkswirtschaftliche
Wichtigkeit dieser Art von
Anzeigen ist allerdings nicht zu leugnen: sie vermittelt den raschern
Absatz,
sie ist ein Haupthebel der
Konkurrenz, sie läßt den
Abschluß der
Geschäfte wie auf einem öffentlichen, von allen beaufsichtigten
Markt geschehen und dient daher zur Herstellung einer wohlthätigen Gleichförmigkeit der
Preise.
Anderseits ist nicht in Abrede zu stellen, daß die Annonce
nicht selten in raffinierter, auf Überraschung und
Täuschung des
Publikums berechneter Form angewendet und zu schwindlerischen und unmoralischen
Zwecken mißbraucht wird (s.
Reklame). Im politischen
Leben dient die Annonce
häufig dazu, zur Ausübung politischer
Rechte und
Pflichten anzuhalten;
die Rechtspflege bedient sich ihrer zur Ordnung der Rechtsverhältnisse abwesender Personen und Sachen (Ediktalladungen, Amortisation);
dem öffentlichen Vergnügen ist sie unentbehrlich;
im Familienleben dient sie dazu, Familienereignisse rasch mitzuteilen, ja selbst Familien zu begründen (Heiratsgesuche);
eine wichtige Rolle spielt sie endlich in Bezug auf Vermietungen und die Ordnung der städtischen Wohnungsverhältnisse.
Für die
Zeitungen selbst ist die Annonce
ein unentbehrliches Lebensbedürfnis,
da die stetig wachsenden Betriebskosten derselben durch die billigen Abonnementspreise allein bei weitem
nicht gedeckt werden können.