Annexion
(lat., »Anknüpfung, Annektierung«),
die thatsächliche Verbindung eines Gebiets mit einem Staatsganzen und die völlige rechtliche Einverleibung in das letztere. Annexionismus, Annexionswut; Annexionist, Anhänger der Annexionspolitik; jemand, der sich mit Annexionsgelüsten trägt. Der Ausdruck Annexion wurde besonders durch Napoleon III. gebräuchlich, welcher 1860 Savoyen annektierte, indem dessen Abtretung eine der Krone Sardinien für die französischen Dienste im italienisch-österreichischen Krieg abgenötigte Gegenleistung war.
Die dabei vorgenommene, auf das Prinzip der Nationalität gestützte Volksabstimmung war mehr als ein scheinbares denn als ein wirkliches Zugeständnis an das Prinzip der Selbstbestimmung der Völker anzusehen. Von der größten Bedeutung sind ferner die von Preußen infolge des Siegs über Österreich vollzogenen norddeutschen Annexionen gewesen. Sie beruhen sämtlich entweder gänzlich oder, wie im Fall Schleswig-Holsteins, zum Teil auf dem völkerrechtlichen Titel der Eroberung und wurden formal durch die Gesetze vom 20. Sept. und vollzogen. Das erstere sanktionierte die Vereinigung des Königreichs Hannover, des Kurfürstentums Hessen, des Herzogtums Nassau und der Freien Stadt Frankfurt am M. mit der preußischen Monarchie, das letztere diejenige der Herzogtümer Schleswig und Holstein. Dagegen ist die Einverleibung von Elsaß-Lothringen in das Deutsche Reich keine Annexion, sondern eine Rückeroberung und Wiedervereinigung dieser Länder mit Deutschland gewesen.