die thatsächliche
Verbindung eines Gebiets mit einem Staatsganzen und die völlige rechtliche Einverleibung in das letztere.
Annexionismus, Annexionswut; Annexionist, Anhänger der Annexionspolitik; jemand, der sich mit Annexionsgelüsten trägt.
Der
AusdruckAnnexion wurde besonders durch
Napoleon III. gebräuchlich, welcher 1860
Savoyen annektierte, indem
dessen Abtretung eine der
KroneSardinien
[* 2] für die französischen
Dienste
[* 3] im italienisch-österreichischen
Krieg abgenötigte
Gegenleistung war.
(lat., wörtlich Anheftung, Verbindung), ein aus dem Zeitungsstile, der auch die sprachwidrigen Formen Annektation
und Annexation nicht gescheut hat, in die Völkerrechtssprache eingedrungener Ausdruck für die Einverleibung fremden Gebietes
in einen Staat. Zuerst wohl von der erpreßten Abtretung von Savoyen und Nizza
[* 14] an Frankreich 1860 gebraucht,
ist er dann vornehmlich auf die Einverleibung ganzer Staaten (in Italien
[* 15] 1860, in Preußen 1866) angewendet worden.
Einen bestimmten
völkerrechtlichen Begriff bezeichnet das Wort nicht, obwohl es ziemlich regelmäßig in Verbindung mit dem Optionsrechte (s. d.)
und dem angeblichen Rechte der allgemeinen Abstimmung der Bevölkerung
[* 16] des einverleibten Gebietes auftritt,
welches letztere dem geltenden Völkerrechte unbekannt ist. (S. Abtretung.)