Annexion
(lat., »Anknüpfung, Annektierung«),
die thatsächliche
Verbindung eines Gebiets mit einem Staatsganzen und die völlige rechtliche Einverleibung in das letztere.
Annexion
ismus, Annexionswut; Annexionist, Anhänger der Annexionspolitik; jemand, der sich mit Annexionsgelüsten trägt.
Der
Ausdruck Annexion
wurde besonders durch
Napoleon III. gebräuchlich, welcher 1860
Savoyen annektierte, indem
dessen Abtretung eine der
Krone
Sardinien
[* 2] für die französischen
Dienste
[* 3] im italienisch-österreichischen
Krieg abgenötigte
Gegenleistung war.
Die dabei vorgenommene, auf das
Prinzip der
Nationalität gestützte Volksabstimmung war mehr als ein scheinbares denn als
ein wirkliches Zugeständnis an das
Prinzip der Selbstbestimmung der
Völker anzusehen. Von der größten
Bedeutung sind ferner die von
Preußen
[* 4] infolge des
Siegs über
Österreich
[* 5] vollzogenen norddeutschen Annexionen
gewesen. Sie
beruhen sämtlich entweder gänzlich oder, wie
im Fall
Schleswig-Holsteins, zum Teil auf dem völkerrechtlichen
Titel der
Eroberung
und wurden formal durch die
Gesetze vom 20. Sept. und vollzogen. Das erstere sanktionierte die
Vereinigung des
Königreichs
Hannover,
[* 6] des Kurfürstentums
Hessen,
[* 7] des Herzogtums
Nassau und der
Freien Stadt
Frankfurt am
[* 8] M. mit
der preußischen
Monarchie, das letztere diejenige der Herzogtümer
Schleswig
[* 9] und
Holstein. Dagegen ist die Einverleibung von
Elsaß-Lothringen
[* 10] in das
Deutsche Reich
[* 11] keine Annexion
, sondern eine Rückeroberung und Wiedervereinigung dieser
Länder mit
Deutschland
[* 12] gewesen.