Anmusterung
,
die Verlautbarung des zwischen Schiffer und Schiffsmann abgeschlossenen Heuervertrags vor dem zuständigen Seemannsamt (s. Heuer). Vgl. Abmusterung.
Anmusterung
104 Wörter, 780 Zeichen
Im Meyers Konversations-Lexikon, 1888
Anmusterung,
die Verlautbarung des zwischen Schiffer und Schiffsmann abgeschlossenen Heuervertrags vor dem zuständigen Seemannsamt (s. Heuer). Vgl. Abmusterung.
Im Brockhaus` Konversationslexikon, 1902-1910
Anmusterung,
die Verlautbarung des mit dem Schiffsmann geschlossenen Dienstvertrags (Heuervertrags) vor einem Seemannsamt.
Sie setzt den Abschluß des Heuervertrags voraus und stellt eine staatliche Bekräftigung desselben dar. Der Schiffer hat
die Pflicht, die Anmusterung
zu veranlassen; der Schiffsmann ist verpflichtet, sich zu derselben zu stellen. Das Seemannsamt
fertigt über die der Schiffsmannschaft die sog. Musterrolle (s. d.) aus und trägt außerdem über die
Anmusterung
einen Vermerk in das Seefahrtsbuch eines jeden Schiffsmanns ein. (Deutsche
[* 4] Seemannsordnung vom
§§. 10 - 23.) S. auch Abmusterung.
Nr. | Ergebnis | Anmusterung |
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1 | ****** | An|mus|te|rung, die; -, -en: das Anmustern; das Angemustertwerden. |