Anmeldung
von Ansprüchen ist überall zur Bewahrung oder doch zur Berücksichtigung aus einer Masse erforderlich, wo öffentliche Aufgebote erfolgen, z. B. von Fundsachen, von als verloren aufgebotenen Inhaberpapieren, von Erbschaften, zu denen die nächsten Erben nicht bekannt sind, im Konkurse (s. Prüfungsverfahren), im Subhastationsverfahren.In andern Fällen bedarf es der Anmeldung um gewerbliche Rechte zu erwerben, so ein Erfinderpatent (s. Patent), das Recht auf ausschließliche Führung eines Warenzeichens oder Gebrauchsmusters, oder die Anmeldung ist im allgemeinen Interesse angeordnet (s. Anzeige). - Anmeldung auf dem Gebiet der socialpolit. Gesetze s. Anzeige.