Anmeldung
von
Ansprüchen ist überall zur Bewahrung oder doch zur Berücksichtigung aus einer
Masse erforderlich, wo
öffentliche
Aufgebote erfolgen, z. B. von Fundsachen, von als verloren aufgebotenen
Inhaberpapieren, von Erbschaften, zu denen
die nächsten
Erben nicht bekannt sind, im Konkurse (s. Prüfungsverfahren), im Subhastationsverfahren.In
andern Fällen bedarf es der Anmeldung
um gewerbliche
Rechte zu erwerben, so ein Erfinderpatent (s.
Patent), das
Recht auf ausschließliche
Führung eines
Warenzeichens oder Gebrauchsmusters, oder die Anmeldung
ist im allgemeinen Interesse angeordnet
(s.
Anzeige). - Anmeldung
auf dem Gebiet der socialpolit. Gesetze s.
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