Anmeldestellen
,
Amtsstellen, welche mit der Anschreibung der über die Grenzen
[* 3] des deutschen Zollgebietes
ein-, aus- und durchgeführten Waren beauftragt sind; sie haben nach dem Gesetz vom die
Statistik des Warenverkehrs
des deutschen Zollgebietes mit dem
Auslande aufzunehmen, wobei insbesondere Gattung, Menge, Herkunfts- und Bestimmungsland
in Betracht kommt. Die
Anmeldung erfolgt durch den Warenführer mittels
Übergabe eines Anmeldescheins
an die Anmeldestellen
Gewöhnlich bilden die Zollämter im Grenzbezirk die in Ermangelung dieser sind auch die Gemeindebehörden
zur Übernahme der
Geschäfte der Anmeldestellen
verpflichtet. Ausnahmsweise können auch andere
Zoll- und
Steuerämter zu Anmeldestellen
bestellt werden.
(S.
Ansageverfahren.)