Anleihen,
die großen Geldaufnahmen besonders von seiten des Staates und anderer öffentlicher Körperschaften, der Aktiengesellschaften und großen Grundbesitzer, z. B. Standesherren. Von besonderer Wichtigkeit sind die Staatsanleihen, die einen Hauptteil der Staatsschuld bilden, über diese wie über Begebung, Form und Tilgung solcher Anleihen s. Staatsschulden, Kommunalanleihen, Staatsschuldenverwaltung, Konversion. Fast alles, was dort über die technische Seite der amortisierbaren Anleihen gesagt ist, gilt auch für die von Aktiengesellschaften u. s. w.