Anleihen
,
die großen Geldaufnahmen besonders von seiten des Staates und anderer öffentlicher Körperschaften, der Aktiengesellschaften und großen Grundbesitzer, z. B. Standesherren.
Von besonderer Wichtigkeit sind die
Staatsanleihen, die
einen Hauptteil der
Staatsschuld bilden, über diese wie über Begebung, Form und
Tilgung solcher Anleihen
s.
Staatsschulden,
Kommunalanleihen
,
Staatsschuldenverwaltung,
Konversion.
Fast alles, was dort über die technische Seite
der amortisierbaren Anleihen
gesagt ist, gilt auch für die von
Aktiengesellschaften u. s. w.