Anleihe,
ursprünglich s. v. w. Anlehen, jetzt ausschließlich die kontraktliche Erborgung einer Summe Geldes mit der Bedingung, solche dereinst in gleichem Betrag zurückzuzahlen, in der Regel mit der Verpflichtung, bis dahin für den Gebrauch des Geldes eine jährliche Vergütung, Zinsen genannt, an den Darleiher zu entrichten;
insbesondere bezeichnet das Wort Anleihe die großen Geldaufnahmen, welche öffentliche Wirtschaften (Staat, Gemeinde etc.) sowie Gesellschaften zur Bestreitung außerordentlicher Ausgaben machen.
Über Begebung, Form und Tilgung solcher Anleihe vgl. Staatsschuld.