Anleihe
,
ursprünglich s. v. w. Anlehen, jetzt ausschließlich die kontraktliche Erborgung einer Summe Geldes mit der Bedingung, solche dereinst in gleichem Betrag zurückzuzahlen, in der Regel mit der Verpflichtung, bis dahin für den Gebrauch des Geldes eine jährliche Vergütung, Zinsen genannt, an den Darleiher zu entrichten;
insbesondere
bezeichnet das
Wort Anleihe
die großen Geldaufnahmen, welche öffentliche
Wirtschaften
(Staat,
Gemeinde etc.) sowie
Gesellschaften
zur Bestreitung außerordentlicher
Ausgaben machen.
Über Begebung, Form und Tilgung solcher Anleihe
vgl.
Staatsschuld.