Anlehnslose
heißen die verzinslichen und unverzinslichen Obligationen der Prämien- oder Lotterieanlehen.
Verzinsung und Tilgung dieser Anlehen werden durch den meist auf den einzelnen Schuldverschreibungen abgedruckten Anlehnsplan festgesetzt, der das Rechtsverhältnis zwischen dem Begeber der Lose und den Inhabern der Schuldscheine regelt. S. Lotterie und Staatsschuld.