Anklagestand
,
der Zustand, in welchem sich ein Beschuldigter befindet, gegen welchen die Staatsanwaltschaft die öffentliche Klage erhoben und das Gericht die Eröffnung des Hauptverfahrens beschlossen hat.
Der Beschuldigte, gegen welchen die Staatsanwaltschaft
mit
Erhebung der
Klage vorgegangen ist, wird Angeschuldigter, der Angeschuldigte, welcher durch Gerichtsbeschluß in den Anklagestand
versetzt
ist,
Angeklagter genannt. S.
Eröffnung des Hauptverfahrens.