Aniridīe
(Irideremie, griech.), Fehlender Iris (s. Auge). [* 2] Sie ist entweder eine teilweise, so daß nur ¶
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ein kleiner Ring oder einzelne Teile derselben vorhanden sind, oder es fehlt die Regenbogenhaut total, und es erscheint dann
der Grund des Auges dunkelbraun oder rötlich. Das Sehen
[* 4] ist bei diesem Zustand nicht bedeutend beeinträchtigt, und namentlich
ist (in neuester Zeit durch v. Gräfe auch für den erworbenen Irisverlust, nachdem bei einer Operation
die ganze Iris sich vom Strahlenband losgelöst hatte) die Beobachtung gemacht worden, daß das Akkommodationsvermögen (s. d.)
nicht darunter leidet. Die betreffenden Personen sind nur gewöhnlich etwas kurzsichtig und lichtscheu und sehen in der Dämmerung
besser; zuweilen ist Schwachsichtigkeit damit verbunden, je nachdem noch andre Bildungsfehler dabei obwalten.
Die Aniridie
ist ein angeborner Bildungsfehler und soll sich forterben. Sie läßt keine weitere Behandlung zu als die mit blau
gefärbten Schutzbrillen, welche das ganze Auge umschließen und so die blendenden Lichtstrahlen ablenken.