Angarĭen
(Angariae, Parangariae), ursprünglich die Verrichtung und Rechte eines Angarus (s. d.), sodann im röm. Rechte die Dienste, welche die Grundbesitzer zur Fortschaffung kaiserlicher Boten und Effekten, namentlich auch militärischer Gegenstände, mit Wagen, Vieh, Schiffen etc. leisten mußten. Das Recht des Staats, solche Dienste in Anspruch zu nehmen, hieß Jus angariae. Im Mittelalter erhielten diesen Namen alle Fron-, Hand- und Spanndienste, welche die Unterthanen ihren Landes- oder Lehnsherren zu leisten hatten.