Ancien
nität
(franz. Ancienneté
),
Dienst-,
Amts-, Rangalter, Dienstalterfolge. Das
Dienstalter wird nach den meisten
europäischen Heerverfassungen prinzipiell in allen Subalternoffiziergraden berücksichtigt bis zum
Major, indem alsdann die
größere oder geringere persönliche Befähigung für ferneres
Avancement entscheiden soll; doch ist
in großen
Armeen auch schon für jüngere
Kräfte die Möglichkeit eines Umgehens der Ancien
nität geboten. Militärisch wird die Anciennität
nach
dem
Tag der letzten Beförderung, bei
Offizieren nach der Datierung des
Patents berechnet. Im
Gefecht ist die Ancien
nität für die Übernahme
des
Kommandos wichtig, wenn der
Kommandeur einer
Truppe gefallen ist. Im Zivildienst wird auf die Ancien
nität bei
dem Aufrücken in höhere Gehaltsstufen
Gewicht gelegt, auch bestimmt sich danach die Reihenfolge der in gleichem
Rang stehenden
Beamten u. dgl.