Anbieten
,
im Warenverkehr auch Andienen, heißt sich erbieten, eine schuldige Leistung jetzt zu erfüllen.
Erklärt sich der Gläubiger zur Annahme bereit, so hat der Schuldner nun zu leisten.
Weigert er ohne Grund die Annahme, und war der Schuldner in der Lage zu erfüllen, so kommt der Gläubiger in Annahmeverzug (s. Verzug).
In einem andern
Sinne
bezeichnet Anbieten
die
Abgabe des ersten Gebots in einer Versteigerung.