(Adoration), eine bei den Morgenländern gewöhnliche
Ehrenbezeigung und Begrüßungsart der
Fürsten und hohen
Personen, die darin bestand, daß der Grüßende sich auf die
Kniee warf und mit der
Stirn den
Boden berührte,
auch den
Saum des Gewands oder die
Füße des Betreffenden küßte.
Alexander d. Gr. behielt das
Zeremoniell nach der
Eroberung
des Perserreichs bei; danach adoptierten es die römischen
Kaiser und nach ihnen die
Päpste in dem seit dem 9. Jahrh. von
ihnen geforderten
Fußkuß.
Aus dem bürgerlichen
Leben ging jene
Ehrenbezeigung frühzeitig in den christlichen
Kultus über; man übte
solche
Zeremonien besonders vor den Bildern
Christi und der
Heiligen, indem man die
Ehre, die ihnen erwiesen wurde, auf die Urbilder
bezog. Die hierin begründete feine Unterscheidung zwischen AnbetungChristi und Verehrung der
Bilder hat die
Kirche theoretisch immer festgehalten, aber das Volksbewußtsein um so weniger, als jene
Ehrenbezeigungen fast aus der
Sitte
und dem
Verkehr der
Menschen untereinander verschwanden (s.
Bilderdienst). Die der
Hostie, d. h. die
Kniebeugung vor derselben,
ist durch
Honorius III. (gest. 1227) eingeführt worden, seitdem gemäß der Brotverwandlungslehre
in derHostie der wahrhaft und leiblich gegenwärtige
Christus angeschaut wurde.
EwigeAnbetung heißt die mancherorts
bestehende Einrichtung, daß zu jeder Zeit nach bestimmterOrdnung eine betende
Person in der
Kirche sei.
in der religiösen Sprache
[* 2] soviel wie göttliche Verehrung, die in unmittelbarer Anrede an die Gottheit zum
Ausdrucke kommt. Die hebr. Religion hat die Anbetung auf den einigen Gott Israels beschränkt. Im Christentum kam mit der Lehre
[* 3] von
der Gottheit Christi allmählich auch die Anbetung Christi, und nach Ausbildung der kirchlichen
Dreieinigkeitslehre auch die des HeiligenGeistes auf. Später wurde auch der Maria, den Engeln und HeiligenAnbetung gewidmet. Nach
der strengen Lehre der röm. und griech. Kirche, wie sie auf dem zweiten Nicäischen Konzil 787 festgestellt ist, gebührt allerdings
die Anbetung (grch. latreia; lat. adoratio) nur (dem dreieinigen)
Gott, während die Engel und Heiligen (und ihre Bilder und Reliquien) nur die Anrufung und kniefällige Verehrung (invocatio
und veneratio), die Menschheit Christi und die Maria nur einen höhern Grad dieser Verehrung in Anspruch nehmen dürfen. Aber
in das Volk hat diese Unterscheidung keinen Eingang gefunden, und der röm. Katechismus hat dem Mißbrauche
Vorschub geleistet, indem er den AusdruckAdoration nicht ausschließlich auf Gott beschränkt wissen wollte. Der Protestantismus
hat die Anrufung der Maria, der Heiligen, der Engel und ihre göttliche Verehrung verworfen. - Adoration heißt in der kath.
Kirche besonders noch die Anbetung des «Hochwürdigsten» (s.
Messe), d. h. der konsekrierten Abendmahlselemente, sowie die Enthüllung
und Verehrung des Kreuzes am Karfreitage.
des heiligen Sakraments (Orden von
[* 4] der ewigen), ein rein beschaulicher, äußerst strenger Frauenorden, dessen
Mitglieder abwechselnd Tag und Nacht anbetend vor dem Altare knien, ein Zweig der Benediktinerinnen, gegründet zu Paris
[* 5] 1654 von
Katherine de Bar (mit ihrem Klosternamen Madame Mechtilde vom heiligen Sakrament, gest. 1698), in Rom
[* 6] bestätigt 1705. Der
Orden hat außer in Frankreich auch in Preußen
[* 7] einige Häuser (Bonn,
[* 8] Trier,
[* 9] Osnabrück,
[* 10] Viersen).