(griech.) bezeichnet im
NeuenTestament (Gal. 1, 8. u. 9;
1. Kor. 16, 22;.
Röm.
9, 3. etc.) etwas, was dem
Untergang geweiht und für immer von der
Erde vertilgt sein soll. In der hiermit
zusammenhängenden Beziehung aus einen dem göttlichen Zorngericht anheimzugebenden, der
Kirchengemeinschaft verlustigen
Menschen
kommt das
WortAnathema seit dem 4. Jahrh. als Verwünschungs-,
Fluch- und Bannformel vor, weshalb auch der größere
Bann (s. d.) selbst häufig diesen
Namen führte. - Anathematigieren, etwas mit dem Bannfluch belegen.
(grch., ursprünglich Anathema, eigentlich Weihgeschenk [s. d.], bei den Griechen besonders eine irgend einem
Gotte dargebrachte und im Tempel
[* 2] niedergelegte Gabe), in der biblischen Sprache
[* 3] als Übersetzung des hebr. cherem soviel wie
«Gebanntes», d. h. etwas Gott unwiderruflich
oder unlöslich
(3 Mos. 27, 28). zum Eigentume Geweihtes. Gebannte Personen mußten sterben, gebannte Städte
wurden mit allem Lebendigen, was darin war, verbrannt; gebanntes Vieh, Grundstücke und andere Besitztümer fielen meist
dem Heiligtume, d. h. den Priestern, zu. Bei den spätern Juden bezeichnet cherem einen schärfern Grad der Exkommunikation.
Im NeuenTestament kommt in der Bedeutung von etwas, das dem ewigen Verderben geweiht ist, vor, daher anathematisieren,
dem ewigen Verderben preisgeben.
Hieran schloß sich der ältere kirchliche Sprachgebrauch, besonders in der gegen Ketzer und Übertreter der Kirchengesetze
ausgesprochenen Formel: «Anathema esto», d. h.
sei verflucht oder dem göttlichen Strafgericht preisgegeben. Das Anathema wurde von Synoden und Päpsten verhängt; es bewirkte
die Trennung vom «Leibe der Kirche», und da außerhalb der Kirche niemand selig werden konnte, zugleich
die ewige Verdammnis, wenn der Sünder sich nicht rechtzeitig bekehrte. Das Anathema wurde daher im Mittelalter mit dem sog.
großen Bann (s. Kirchenbann) gleichbedeutend und von der Exkommunikation oder dem kleinen Bann unterschieden.