Anamnēse
(griech., »Erinnerung«),
die Vorgeschichte einer
Krankheit, bildet ein sehr wichtiges Hilfsmittel für den
Arzt zum
Erkennen der
Krankheit und zur Beurteilung ihres mutmaßlichen Verlaufs. Nur die Anamnese
kann z. B.
Aufschluß geben, ob ein
Leiden
[* 2] durch
Vererbung oder angeboren entstanden ist, oder ob es erworben ist; die Anamnese
berichtet, ob
etwa eine
Ansteckung, eine
Epidemie an dem
Ort herrscht, wo der Kranke verweilt hat, ob die
Krankheit neu entstanden ist,
oder ob
man es mit einem
Rückfall zu thun hat; kurz, sie berichtet über vielfache
Fragen, welche durch eine noch so genaue
objektive Untersuchung nicht entschieden werden können, und ist somit bei allen
Krankheiten, namentlich aber bei
Geistesstörungen,
durchaus unentbehrlich.
Noch wichtiger ist eine genaue Anamnese
, wenn es sich bei plötzlichen Todesfällen
u. dgl. um die gerichtliche Feststellung der Todesursache
handelt; der
Gerichtsarzt bedarf hierzu nicht nur der Angaben über
Ort, Zeit und nähere Umstände des Unglücksfalls, sondern
oft noch mancher
Daten über das
Leben des
Individuums, da der bloße Befund oftmals nicht ausreicht, um eine vollständige
Beurteilung des
Falles zu ermöglichen.