Amtshauptm
annschaft,
im Königreich
Sachsen
[* 2] ein Verwaltungsbezirk, Unterabteilung der Kreishauptmannschaft (Regierungsbezirk),
ziemlich entsprechend dem preuß.
Kreis
[* 3] (s. d.). An der
Spitze der
Verwaltung steht der Amtshauptmann.
Die
Amtshauptm
annschaft ist Gemeindeaufsichtsbehörde für Landgemeinden sowie für kleine und mittlere
Städte und überwacht die örtliche Polizeiverwaltung
des
Bezirks, soweit dieselbe den Gemeinden überlassen ist. Sie ist ferner
Beschwerde- und Rekursinstanz in allen Angelegenheiten,
in welchen die Gemeindeorgane der mittlern und kleinen
Städte sowie des platten
Landes in erster Instanz entscheiden.
Es bestehen im ganzen 27 Amtshauptm
annschaft; über deren Sitze und Verteilung unter die Kreishauptmannschaften s.
Bautzen,
[* 4]
Dresden,
[* 5]
Leipzig,
[* 6]
Zwickau.
[* 7] Die Gehalte der Amtshauptleute betragen 4800-7800 M.