Amts
hauptmann,
Titel eines Verwaltungsbeamten;
im
Königreich
Sachsen
[* 2] noch jetzt der
Amtstitel des Verwaltungschefs eines
Bezirks, der danach Amts
hauptmannschaft genannt wird.
Auch in
Hannover
[* 3] ist für die untern Verwaltungsorgane der
Titel Amts
hauptmann beibehalten worden.