Amovibel
(lat., entfernbar, absetzbar).
In der kath. Kirche nennt man amovibel solche Geistliche, die nach Belieben der Obern aus ihren Stellen entfernt werden können;
dies ist nur der Fall bei den sog. Succursalpfarrern (curés desservants) im Gebiet des franz. Rechts und bei den im Dienst der Mission verwendeten Geistlichen.
Dies rechtliche Verhältnis heißt Amovibilität.
Der Gegensatz dazu ist inamovibel, Inamovibilität.