Amnesie
(grch., Mangel des Erinnerungsvermögens) wird in doppeltem Sinne gebraucht: für die Unfähigkeit, äußere Eindrücke oder innere seelische Vorgänge in das Gedächtnis aufzunehmen, ¶
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Gedächtnisschwäche (s. d.) im engern Sinne (das Nichtzustandekommen von Gedächtnisbildern), und für die Unfähigkeit, in das Gedächtnis aufgenommene Eindrücke in das Bewußtsein zurückzurufen, Erinnerungsschwäche (s. d.) im engern Sinne (das Vergessen von früher Gewußtem).