Ambulánz
(frz. ambulance, spr. angbülángß), im Gegensatz zu dem feststehenden oder schwer beweglichen Hôpital eine leicht bewegliche (fliegende) Feldsanitätsformation, die den Truppen bis in unmittelbare Nähe des Schlachtfeldes folgt, daselbst Verbandplätze einrichtet, die Verwundeten aufnimmt, erste Verbände anlegt, unaufschiebbare Operationen verrichtet, unter Umständen auch Schwerkranke und Schwerverwundete verpflegt, bis dieselben an andere Sanitätsanstalten abgegeben werden können.
Die ersten derartigen Ambulánz
wurden gegen Ende des 15. Jahrh. in den Kämpfen der
Spanier gegen die Mauren durch Isabella die
Katholische errichtet, dann in der franz.
Armee von Richelieu im ital.
Kriege 1630 organisiert.
Von den gegenwärtig bei der deutschen
Armee vorgesehenen fällt unter den
Begriff der Ambulánz
sowohl, das Sanitätsdetachement
(s. d.) als das Feldlazarett (s. d.).
Nach der
Genfer
Konvention bleibt die Ambulánz
, wenn sie in Feindeshand gerät, im
Besitze ihres Materials, während bei dem Hôpital
nur das
Personal als neutral angesehen wird. Im engern
Sinne versteht man unter Ambulánz
einen zuerst 1792 während des Rheinfeldzuges
von Larrey
^[Dominique
Jean] (s. d.) bei einer Feldarmee eingeführten
Krankentransportwagen (s. d.) zur
Fortschaffung von Schwerverwundeten oder Schwerkranken im Felde. - Ambulánz
bezeichnet auch die Gefährte für den
Straßenverkauf von
Kohlen, Holz
[* 2] u. s. w.