Ambrosĭus,
der
Heilige, Kirchenvater, wahrscheinlich als Sohn des röm.
Präfekten von
Gallien um 340 zu
Trier
[* 2] geboren, ward in
Rom
[* 3] erzogen, daselbst Sachwalter und 369 von Valentinian zum
Statthalter von Oberitalien
[* 4] in Mailand
[* 5] ernannt.
In dieser
Stellung wurde er so beliebt, daß er bei der streitigen Bischofswahl 374, obgleich noch ungetauft, zum
Bischof erwählt
und 7. Dez. geweiht wurde. Als
Bischof hat er sich nicht nur durch seine werkthätige Nächstenliebe, indem
er alle seine
Güter verkaufte und den
Armen gab, ausgezeichnet, sondern auch mit
Energie und Erfolg daran gearbeitet, der
Kirche
eine feste Organisation zu geben, damit sie den beginnenden Zusammensturz des röm.
Staates überdauern könne.
Zu diesem Zweck erstrebte er nach innen Reinheit von Irrlehren, daher sein entschiedenes Auftreten gegen die
Arianer (s. d.),
nach außen Unabhängigkeit vom
Staate, daher die Unerschrockenheit, mit der er jedem Übergriff der
Staatsgewalt entgegentrat;
so zwang er den
Kaiser
Theodosius, der die empörten Thessalonier hatte niedermetzeln lassen, zur
Kirchenbuße. Ambrosius
starb 4. April 397 und
ward unter dem
Altar
[* 6] der
Ambrosianischen
Basilika
[* 7] beigesetzt. Seine Gebeine wurden aufgefunden und durch päpstl.
Breve vom für echt erklärt.
Als Kirchenlehrer ist von großer Bedeutung. Am wichtigsten sind seine drei an Ciceros Buch «De officiis» sich anlehnenden Bücher «De officiis clericorum» (hg. von Krabinger, Tüb. 1857; deutsch von Schulte in der «Bibliothek der Kirchenväter», Kempten [* 8] 1877),
die jahrhundertelang als Handbuch der Ethik dienten, die dogmatischen fünf
Bücher
«De fide» und 84
Briefe und Reden. Der
«Ambrosiaster» dagegen, ein früher dem Ambrosius
zugeschriebener Kommentar über die
dreizehn Paulinischen
Briefe, stammt nicht von ihm, sondern ist ein wahrscheinlich von 380 bis 800 entstandenes
Sammelwerk.
Große Verdienste hat Ambrosius
auch um den
Kirchengesang, teils als Dichter geistlicher Lieder (wenn auch von den angeblich 30 «Hymni»
nur 12 mit Sicherheit ihm gehören und besonders der sog.
Ambrosianische Lobgesang
«Te Deum laudamus» (s. d.)
nicht von ihm herrührt, sondern erst im 5. Jahrh. entstanden ist), teils durch Einführung
des
Ambrosianischen
Gesanges, einer eigentümlichen rhythmisch-melodischen Singweise, in der sowohl Elemente aus dem Wechselgesang
der morgenländ.
Kirche, wie auch recitativische
Kadenzen aus der altgriech.
Musik enthalten sind. Namentlich aber war er, im Gegensatz zu dem
bisherigen nur von Geistlichen oder eigenen Sängerchören ausgeführten
Gesang, der Schöpfer des Gemeindegesanges. Ambrosius
ist
der Schutzheilige Mailands. Seine
«Opera», die übrigens manches Unechte enthalten, erschienen in zwei Folianten zu
Paris
[* 9] (1686
- 90; neu von Ballerini, 6 Bde., Mail. 1875 -
86),
einzelne Schriften in «Sanctorum patrum opuscula selecta» (hg. von Hurter, Innsbr. 1870 fg.); eine Auswahl übersetzte F. H. Schulte (2 Bde., Kempten 1871 - 77). -
Vgl. Baunard, Histoire de Saint-Ambroise (Par. 1871; deutsch von Bittl, Freib. i. Br. 1874);
Böhringer, Die Kirche Christi, Bd. 10: A., Erzbischof von Mailand (2. Aufl., Stuttg. 1877);
Th. Förster, Ambrosius
,
Bischof von Mailand
(Halle
[* 10] 1884);
Dreves, Aurelius der Vater des Kirchengesanges (Freib. i. Br. 1893);
Kellner, Der heilige Ambrosius
als Erklärer des Alten
Testaments (Regensb. 1893).