Ambrosius
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der Heilige, berühmter Kirchenlehrer, geboren um 340 zu Trier [* 2] als Sohn eines römischen Präfectus Prätorio, war in Rom [* 3] Sachwalter, bis ihm die Statthalterschaft von Oberitalien [* 4] übertragen wurde. Obgleich noch nicht getauft, mußte er 374 der Wahl zum Bischof von Mailand [* 5] Folge leisten. Er verkaufte sofort seine Güter, verteilte sie unter die Armen und ergab sich theologischen Studien. Kraftvoll verteidigte er seine Kirche gegen die Arianer, verhinderte auch die Wiederaufrichtung der heidnischen Bilder, als der Redner Symmachus dieselbe beim Kaiser betrieb, und gleiche Festigkeit [* 6] zeigte er gegen Theodosius d. Gr., dem er nach dem Blutbad von Thessalonika den Eintritt in die Kirche verweigerte, bis derselbe Buße gethan hatte. Er starb 4. April 397. In seinen dogmatischen Schriften hält er ¶
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sich meist an die griechischen Kirchenlehrer; in der Sittenlehre (»De officiis clericorum«, hrsg. von Krabinger, Tübing. 1857) folgt er Ciceros Buch von den Pflichten; von Einfluß ist seine Unterscheidung zwischen den allgemeinen und den vollkommenen Pflichten, wohin er z. B. die Ehelosigkeit rechnete, geworden. Nachhaltiger denn als Schriftsteller wirkte er durch seine Sorge um Liturgie und Kultus; durch seine Liederdichtungen wurde er der Vater der lateinischen Hymnologie. Unter seinen Schriften (hrsg. von den Benediktinern, 1686-90, 2 Bde.; neue Ausg. 1853, 4 Bde.; in Auswahl deutsch von Schulte, Kempt. 1871 ff.) werden nicht wenige ihm mit Unrecht zugeschrieben.
Vgl. Baunard,
Geschichte des heil. Ambrosius
(a. d. Franz., Freiburg
[* 8] 1879);