Altfürstliche
Häuser, zur Zeit des frühern Deutschen Reichs diejenigen Fürstenhäuser, welche schon auf dem Reichstage von Augsburg 1582 unter den Fürsten gesessen hatten, und die man im Range höher hielt als die später gefürsteten, weil sie eine Virilstimme auf dem Reichstage führten (die später gefürsteten nicht ohne Genehmigung der Stände). Zu den gehörten u. a.: die Erzherzöge von Österreich, die Pfalzgrafen bei Rhein, die Herzöge von Sachsen, die Markgrafen zu Brandenburg (nicht aber die Fürsten von Hohenzollern), die Herzöge zu Braunschweig, die zu Württemberg, die Landgrafen zu Hessen, die Markgrafen zu Baden, die Herzöge zu Mecklenburg, die zu Holstein, die Fürsten zu Anhalt, die Fürsten zu Aremberg.
Auch die Fürsten von Ligne wurden dazu gezählt, obgleich sie erst 1592 gefürstet wurden. Die übrigen Häuser hießen neufürstliche und man unterschied unter ihnen wieder solche, die Sitz und Stimme auf den Reichstagen hatten, wie die Hohenzollern, Lobkowitz, Salm, Dietrichstein, Nassau, Auersperg, Fürstenberg, Schwarzenberg, Liechtenstein, Thurn und Taxis, Schwarzburg, und solche, die auf dem Reichstage nicht im Fürstenkollegium saßen, worunter sich die Waldeck und die Reuß befanden.