Altersvers
orgung
(Altersunterstützung) bezweckt, den Beteiligten, in der Regel gegen fortlaufende, bis zur Erreichung des für den Bezug der Altersunterstützung im voraus bestimmten Lebensjahres, zu leistende Einzahlungen, bisweilen auch ¶
mehr
gegen eine einmalige oder keine Einzahlung, im Alter eine einmalige oder fortlaufende Unterstützung (Kapital oder Rente) oder auch Naturalverpflegung zu gewähren. Sie kann gewährt werden im Wege der öffentlichen Armenpflege, als Akt privater Wohlthätigkeit, in Bethätigung verwandtschaftlicher Beziehungen oder in Erfüllung gesetzlich obliegender oder vertragsmäßig übernommener Pflichten (s. Unterhalt). Im allgemeinen gehört indessen die in das Gebiet des Versicherungswesens (s. Lebensversicherung).
Die Höhe der Beiträge und der Unterstützung richtet sich insbesondere nach der Wahrscheinlichkeit, ein gewisses Lebensalter
zu erreichen. Diese Wahrscheinlichkeit wird nach versicherungstechnischen Grundsätzen und nach Erfahrungen bestimmt, sie
ist verschieden je nach dem Lebensalter, der Gesundheit u. s. w. zur Zeit des Eintritts in die
Versicherung. Demgemäß sind auch die Beiträge verschieden bemessen. Die Altersvers
orgung auf Grund freiwilligen Beitritts erfolgt meist
durch Versicherungsgesellschaften, zum Teil aber auch durch staatlich unterstützte Anstalten; zu letztern gehören u. a.
die ursprünglich hauptsächlich für die arbeitenden Klassen bestimmte Kaiser-Wilhelm-Spende in Berlin,
[* 3] die Königl.
Altersrent
enanstalt in Dresden
[* 4] u. s. w. Außerdem giebt es zahlreiche Altersvers
orgungsanstalten, Spitäler,
Männerheime, Frauenheime, Dienstbotenheime, Lehrerinnenheime u. s. w., welche durch Wohlthätigkeitsakte
gegründet sind und teilweise erhalten werden, aber doch ein mehr oder minder hohes Einkaufsgeld als Bedingung zur Aufnahme
vorschreiben, so daß hier Selbsthilfe und Wohlthätigkeit gepaart sind. Eine eigentümliche Form der Altersvers
orgung sind
die «Caisse des retraites pour la vieillesse» (s. d.) in Paris
[* 5] und die mit dieser in Verbindung stehenden «Sociétés de secours
mutuels»; ferner die «Caisse générale d'épargne et de retraite» (s. d.) in Belgien.
[* 6] - Über die staatliche Altersvers
orgung im Deutschen
Reich s. Altersrente und Invaliditäts- und Alterversicherungsgesetz.