Altersklasse
,
in der Forstwirtschaft eine Rechnungsgröße, die durch die Zusammenfassung einer gewissen Anzahl von Altersstufen der einzelnen ¶
mehr
Bestände gebildet wird, weil es namentlich in größern Waldungen mit hohem Umtrieb unmöglich ist, die Bestände in jährlicher
Altersabstufung zu trennen. Die normale Größe einer Altersklasse
richtet sich nach der Größe des Jahresschlages (s. d.) und nach
der Anzahl der zusammengefaßten Altersabstufungen. Umfaßt eine Altersklasse
alle Bestände von n-jähriger Abstufung, so
ist deren normale Größe, wenn die des Jahresschlags i beträgt, n X i. Die wirkliche Größe einer Altersklasse
ergiebt sich durch
Summierung aller Flächen, die mit dem der Altersklasse
entsprechenden Holze bestanden sind.
Die Anzahl der eine Altersklasse
umfassenden Jahre wird verschieden angenommen, gewöhnlich wählt man für den Hochwald 20,
für den Niederwald mit niedrigem Umtriebe 5. Man bezeichnet dann im Hochwald die Gesamtheit der 1 - 20jährigen Hölzer mit
I., die der 21-40jährigen mit II. Altersklasse
u. s. w., im Niederwald die der 1-5jährigen
mit I. Altersklasse
u. s. w. Die früher meist, jetzt noch vielfach übliche umgekehrte
Bezeichnung der ältesten Hölzer mit 1. Altersklasse
u. s. w.
ist unlogisch und unpraktisch. Diese einfache Rechnungsform erleidet für andere Betriebsarten als Hochwaldkahlschlag und
Niederwald Abänderungen, die sich indessen auf erstere zurückführen lassen.
Das Altersklasse
nverhältnis ist ein normales, wenn erstens jede einzelne Altersklasse die normale Größe hat, wenn zweitens die Altersklasse
derartig
verteilt sind, daß diese Verteilung einer geordneten Hiebsfolge entspricht, die gestattet, keinen Bestand
wesentlich vor oder nach seinem Haubarkeitsalter abzutreiben. Eine abnorme Verteilung der Altersklasse
bedingt nicht
selten große wirtschaftliche Opfer, indem sie oft dazu zwingt, unreife Bestände vor der Zeit abzutreiben, erntereife dagegen
noch lange stehen zu lassen.