Alter
ego
(lat.), d. h. das andere
Ich, wird derjenige genannt, der von einem andern bevollmächtigt ist, ihn vollständig
zu vertreten, als
ob der Vollmachtgeber selbst handle. So wird die
Stellung des Prokuristen (s. d.) im Handelsrecht in
Beziehung
auf den Geschäftsherrn verdeutlicht. Ebenso im öffentlichen
Recht; so wurde z. B. in Neapel
[* 2] bei der
Revolution von 1820 der nachmalige König
Franz I. als Kronprinz von seinem
Vater, Ferdinand I., sowie im Dez. 1844
Graf Woronzow
vom
Kaiser
Nikolaus I. (für den
Kaukasus) zum Alter ego
ernannt.