Alter
ego
(lat., »das andre
Ich«, d. h. der Stellvertreter), eine im
Kanzleistil einiger romanischer
Staaten
(Spanien,
[* 2]
Portugal etc.), namentlich des frühern
Königreichs beider
Sizilien,
[* 3] vorkommende
Formel, durch welche der König
einem von ihm gewählten
Generalvikar des
Reichs die volle Ausübung aller
Rechte der königlichen
Gewalt übertrug, so daß
derselbe gleichsam das zweite
Ich des
Königs sein sollte. Im gewöhnlichen
Leben spricht man nicht selten
von dem alter ego
, d. h. von dem vertrauten
Freund einer
Person, welcher ganz in dieser aufgeht und deren
Neigungen und
Wünsche
seinerseits zum
Ausdruck bringt.