Lustschloß des Herzogs von Sachsen-Meiningen auf felsiger Höhe am südwestl. Abhange
des Thüringer Waldes, mit schönem Park, in der Nähe des Bades Liebenstein, 1739 auf den noch sichtbaren Trümmern der alten, 1733 abgebrannten
Burg «Markgrafenstein» erbaut, und 1888 im engl.
Renaissancestil völlig neu gebaut; diese war Eigentum des 1722 ausgestorbenen Geschlechts der Hundt von Wenkheim. Zu und
zu Altenberga predigte 724-27 Bonifatius, der Apostel der Deutschen.
Zwischen hier und Ruhla ließ Kurfürst Friedrich der Weise Luther, um ihn nach der Wartburg zu retten, auffangen.
Das Andenken an die Stelle, wo Luther unter einer Buche ausruhte und sich an einer Quelle labte, wird durch die Namen Lutherbuche
und Lutherbrunnen bewahrt. Die Überreste der gebrochenen Buche werden in der Kirche zu Steinbach
aufbewahrt; den Platz bezeichnet seit 1857 ein got. Denkmal. Zwischen und Liebenstein, bei Glücksbrunn, wurde 1799 die 180 m
lange Altensteiner oder Glücksbrunner Höhle im Flözkalkstein (Zechstein) aufgeschlossen. Sie enthielt zwar fossile Knochen
des Höhlenbären, aber keine Stalaktitenbildung: dagegen ist sie merkwürdig durch ihre ungeheuren Weitungen und ein durchrauschendes
Wasser.
Karl, Freiherr von Stein zum, preuß. Staatsminister, geb. zu Ansbach, studierte zu Erlangen und
Göttingen, trat dann als Referendar bei der preuß. Kriegs- und Domänenkammer zu Ansbach ein und wurde
zum Kriegs- und Domänenrat befördert. Vom Minister von Hardenberg 1799 nach Berlin gezogen, wurde er vortragender Ministerialrat
und 1803 Geh. Oberfinanzrat im Generaldirektorium. Die Katastrophe von 1806 führte ihn nach Königsberg, wo er an den Arbeiten
für die Neugestaltung des preuß. Staates teilnahm. Nach dem Abgange des Freiherrn vom Stein kam er 1308 an
die Spitze der
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Finanzverwaltung und erwarb sich Verdienste bei der Neugestaltung der obersten Staats- und Provinzialbehörden, bei dem ersten
Schritte zur Veränderung der grundherrlichen und bäuerlichen Verhältnisse, sowie durch seine einflußreiche Mitwirkung
bei Gründung der Universität Berlin. Aber eine durchgreifende Reform des Finanzwesens wagte er nicht, und die maßlosen Kontributionsforderungen
der Franzosen versetzten ihn 1810 in eine solche Ratlosigkeit, daß er dem Könige als einziges Rettungsmittel
die Abtretung Schlesiens in Vorschlag brachte.
Dies führte zu seiner Entlassung im Juni 1810. Er lebte nun ganz seinen wissenschaftlichen Neigungen bis 1813, wo seine
Ernennung zum Civilgouverneur von Schlesien erfolgte. Mit Wilh. von Humboldt betrieb er 1815 in Paris die
Reklamation der von den Franzosen aus Preußen entführten Kunstschätze. Gegen Ende des J. 1817 trat er an die Spitze des neugegründeten
Ministeriums für die geistlichen, Unterrichts- und Medizinalangelegenheiten, in welchem er sich mit Süvern und Johs.
Schulze um die Universitäten, die er gleich im Anfange durch die Gründung der Hochschule zu Bonn vermehrte,
die Gymnasien und den Volksunterricht bleibende Verdienste erwarb. Sein 1819 entworfenes, 1831 und 1837 erweitertes und modifiziertes
Gesetz über den gesamten Volksunterricht stellte die allgemeine Schulpflicht als Grundsatz auf. Die Verwaltung der kirchlichen
und der Unterrichtsangelegenheiten wurde der neuen Organisation der gesamten Staatsverwaltung derart eingefügt,
daß die Verwaltung der Angelegenheiten der evang. Kirche und des Elementarunterrichts den kollegialisch eingerichteten Kirchen- und
Schulabteilungen der Bezirksregierungen, dagegen die Aufsicht über dieselben und über die andern Religionsgenossenschaften
sowie die Verwaltung der höhern Schulen den Konsistorien der Provinzen übertragen wurden; später wurden die Schulabteilungen
der letztern zu besondern Behörden, den Provinzial-Schulkollegien, umgestaltet. In dem höhern Unterrichtswesen
förderte er die philos. Bildung, so berief er z. B. Hegel, dessen System er huldigte, an die Berliner Universität. Auch für
Ordnung der Religionsverhältnisse hat er Verdienstliches geleistet, obschon er es nicht vermochte, den Zwiespalt mit der
röm. Kirche gründlich zu beseitigen. Er trat im Dez. 1838 vom Amte zurück und starb