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bildete der Altar einen Tisch, über dem sich eine reich verzierte Bildwand erhebt. Seit dem 14. Jahrh. wurde diese dadurch erweitert, daß Flügel oder Klappen an ihr angebracht wurden (Flügelaltar; s. Taf. II, [* 1] Fig. 1, 2). Die Renaissance in Italien bildete den Altar als einen freistehenden oder an die Chorwand gelehnten architektonischen Aufbau, dessen Mitte ein Bildwerk einnimmt (s. Taf. II, [* 1] Fig. 3). In der deutschen Renaissance (s. Taf. II, [* 1] Fig. 4) wurde der Altar zu einem Aufbau aus mehrern Säulenordnungen übereinander, in den spätern Stilen (s. Taf. II, [* 1] Fig. 5, 6, 7, 8) entfaltete er sich zu einem aufs reichste, geistvollste aber willkürlichste geschmückten Prunkstück, zu dessen Ausschmückung sich alle Künste vereinigten. Der Altartisch wird meist durch Tafeln in edlem Metall, gemalte oder gestickte, bildartige Tücher (antependia) geschmückt. - Tragealtar (altare portatile) heißt ein geweihter Altarstein, den namentlich kath. Missionare und Feldgeistliche mitnehmen, um ihn, wo sie die Messe lesen wollen, auf einen Tisch zu legen (s. Taf. I, [* 1] Fig. 4, 6). Privilegierter Altar heißt ein Altar, für den der Papst das Privilegium bewilligt hat, daß mit einer daran gehaltenen Messe für einen Verstorbenen ein vollkommener Ablaß für diesen verbunden ist. - Während die reformierte Kirche grundsätzlich dem Altar im Gottesdienste keine Berechtigung einräumt und nur den einfachen Abendmahlstisch zuläßt, ist auf lutherischer Seite der in der hergebrachten Form festgehalten worden, doch meist nur einer in jeder Kirche, als Abendmahlstisch und als geordnete Stelle für diejenigen Handlungen, deren Charakter, im Unterschiede von der Predigt, wesentlich in Gebet und Segnung besteht. - Die griechische Kirche kennt nur einen in der Hauptapsis des Bema (s. d.). Die Tische in Nebenapsiden dienen nur bei der Zurüstung für die Liturgie. Der Altar ist mit kostbaren Tüchern gedeckt, birgt meist eine Reliquie und trägt ein liegendes Kreuz, meist von Silber. Er ist mit einem Ciborium überbaut, von dem meist ein kleines Behältnis für Stücke geweihten Brotes herabhängt (artophorion). Unter dem Altar ist eine Höhlung (thalassidion) für das bei der Liturgie benutzte Wasser. -
Vgl. Otte, Handbuch der Kunst-Archäologie (5. Aufl., Lpz. 1883);
Thiers, Les principaux autels des églises (Par. 1688);
Heideloff, Der christliche Altar (1838): Augusti, Denkwürdigkeiten, Bd. 12 (Lpz. 1831);
K. Arendt, Sammlung ausgeführter A (Luxemb. 1866);
Schmid, Der christliche und sein Schmuck (Regensb. 1871);
Münzenberger, Zur Kenntnis und Würdigung der mittelalterlichen Altar Deutschlands, I (Frankf. a. M. 1890; fortgesetzt von Beissel, ebd. 1895 fg.).