(frz. aumônier; engl. almoner), vom griech.-lat.
eleemosynarius, d. h. Almosenpfleger, ursprünglich der die Almosengelder verwaltende Ordensgeistliche.
Denselben Titel erhielten dann auch die Almosenpfleger der Prälaten und Fürsten, bei diesen meistens
deren Beichtväter. Am franz. Hofe gab es mehrere Almosenier, unter welchen seit dem 15. Jahrh. ein Großalmosenier
genannt wird. Dieser wurde durch Franz I. einer der ersten Reichs- und Hofbeamten von weittragendem Einfluß. Er war der Beichtvater
des königl. Hauses und gewöhnlich Kardinal.
Durch die Revolution aufgehoben, kam diese Würde unter Napoleon I. und Napoleon III. vorübergehend
wieder zur Geltung. Die Königin und die Prinzen in Frankreich hatten ihre besondern und auch der Armee waren solche beigegeben.
Diese standen unter dem Großalmosenier als dem Evêque de armées. Die Würde eines Hereditary Grand Almoner in England ist
eine Sinekure; ebenso die des Lord High Almoner, eines der höchsten Würdenträger am engl. Hofe, gewöhnlich
Bischofs von Oxford.
[* 4] Am päpstl. Hofe bekleidet einer der Ehrenprälaten (s. d.) das Amt des Almosenier.