(Alonge, franz., spr. alóngsch), Verlängerungsstück,
Anhängsel,
Blatt
[* 2]
Papier, welches einem
Wechsel oder einer
Anweisung angehängt wird, wenn es für weitere
Indossamente
(Giros)
an
Raum fehlt. Ein Wechselindossament muß auf dem
Wechsel selbst oder auf einer
Vervielfältigung
(Duplikat) oder
Kopie desselben
ausgedrückt werden.
Da aber ein
Wechsel so oft giriert werden kann, als man will, so ist es gestattet,
wenn der dazu bestimmte
Raum desselben (die Rückseite) bereits ausgefüllt ist, den
Wechsel durch Anklebung eines
Papiers,
welches ohne sichtbare
Verletzung desselben nicht wieder von dem
Wechsel getrennt werden kann, zu verlängern und auf diese
Verlängerung
[* 3] die fernern
Indossamente zu schreiben. Nach kaufmännischem
Gebrauch beobachtet man dabei
die Vorsicht, das
Giro so zu schreiben, daß ein Teil desselben noch auf dem
Wechsel selbst steht, um die
Identität desselben
um so leichter konstatieren zu können.
(spr. allongschéh), Auguste, franz. Zeichner
und Landschaftsmaler, geb. zu Paris, Schüler von Cogniet, machte sich zuerst 1868 durch meisterhafte landschaftliche
Küstenzeichnungen bekannt, von denen er manche auch noch in den letzten Jahren ausstellte, z. B.:
der Sumpf bei Moulin Frou in der Sologne (1876), die Hütten von Méluzien, die Mühle Guéreau daselbst
u. a. Ebenso geschätzt sind aber auch seine Stimmungslandschaften, Flußbilder und Marinen
etc., z. B. sein Hauptbild: das Meer (1874, Museum in Havre).
(frz., spr. allöngsch),Anhang, Verlängerungszettel (engl. rider; ital.
giunta), ein mit dem Wechsel oder der Kopie verbundenes Blatt im Format des Wechsels, welches angefügt wird, wenn das Wechselpapier
zu weitern Indossamenten nicht ausreicht. Die Deutsche
[* 4] und Österr. Wechselordnung (Art. 11) gestatten die Allonge ohne weitere
Vorschriften über ihre Beschaffenheit und die Art der Anfügung zu geben, wie sie frühere Wechselordnungen
enthielten, indem sie, wie jetzt die Russ. Wechselordnung, anordneten, daß das letzte Indossament von dem Wechselpapier auf
die Allonge hinübergeschrieben sein müsse. Üblich und ratsam ist diese Vorsichtsmaßregel, oder die Ansiegelung
mit dem Siegel des ersten Indossanten auf der Allonge, oder der Vermerk auf der Rückseite der Allonge, daß
und zu welchem Wechsel die Allonge gehört.