(Alonge, franz., spr. alóngsch), Verlängerungsstück,
Anhängsel, Blatt Papier, welches einem Wechsel oder einer Anweisung angehängt wird, wenn es für weitere Indossamente (Giros)
an Raum fehlt. Ein Wechselindossament muß auf dem Wechsel selbst oder auf einer Vervielfältigung (Duplikat) oder Kopie desselben
ausgedrückt werden. Da aber ein Wechsel so oft giriert werden kann, als man will, so ist es gestattet,
wenn der dazu bestimmte Raum desselben (die Rückseite) bereits ausgefüllt ist, den Wechsel durch Anklebung eines Papiers,
welches ohne sichtbare Verletzung desselben nicht wieder von dem Wechsel getrennt werden kann, zu verlängern und auf diese
Verlängerung die fernern Indossamente zu schreiben. Nach kaufmännischem Gebrauch beobachtet man dabei
die Vorsicht, das Giro so zu schreiben, daß ein Teil desselben noch auf dem Wechsel selbst steht, um die Identität desselben
um so leichter konstatieren zu können.
(spr. allongschéh), Auguste, franz. Zeichner
und Landschaftsmaler, geb. zu Paris, Schüler von Cogniet, machte sich zuerst 1868 durch meisterhafte landschaftliche
Küstenzeichnungen bekannt, von denen er manche auch noch in den letzten Jahren ausstellte, z. B.:
der Sumpf bei Moulin Frou in der Sologne (1876), die Hütten von Méluzien, die Mühle Guéreau daselbst
u. a. Ebenso geschätzt sind aber auch seine Stimmungslandschaften, Flußbilder und Marinen
etc., z. B. sein Hauptbild: das Meer (1874, Museum in Havre).
(frz., spr. allöngsch), Anhang, Verlängerungszettel (engl. rider; ital.
giunta), ein mit dem Wechsel oder der Kopie verbundenes Blatt im Format des Wechsels, welches angefügt wird, wenn das Wechselpapier
zu weitern Indossamenten nicht ausreicht. Die Deutsche und Österr. Wechselordnung (Art. 11) gestatten die Allonge ohne weitere
Vorschriften über ihre Beschaffenheit und die Art der Anfügung zu geben, wie sie frühere Wechselordnungen
enthielten, indem sie, wie jetzt die Russ. Wechselordnung, anordneten, daß das letzte Indossament von dem Wechselpapier auf
die Allonge hinübergeschrieben sein müsse. Üblich und ratsam ist diese Vorsichtsmaßregel, oder die Ansiegelung
mit dem Siegel des ersten Indossanten auf der Allonge, oder der Vermerk auf der Rückseite der Allonge, daß
und zu welchem Wechsel die Allonge gehört.