Allāta
s. Illata.
Allata
6 Wörter, 49 Zeichen
s. Illata.
(lat., Illaten), das »Eingebrachte«, namentlich das Vermögen, welches die Frau dem Mann zubringt (s. Güterrecht der Ehegatten);
daher Illatenforderung, die Zurückforderung des Eingebrachten seitens einer Ehefrau im Konkurs oder nach dem Tode des Mannes. Vgl. Invecta et illata.