Alkoholome
trie.
Nach Beschluß des
Bundesrats sollen an
Stelle der bisherigen Thermoalkoholometer
(Verbindungen eines Alkoholometers
mit einem
Thermometer),
[* 2] welche unter
Annahme einer Normaltemperatur von 12 4/9° R. angeben,
wie viel Volumprozente der zu untersuchenden Mischung aus reinem
Alkohol bestehen, fortan für alle steuerlichen Ermittelungen,
unter
Annahme einer Normaltemperatur von 15° C., solche
Instrumente Anwendung finden, welche angeben,
wie viel Gewichtsprozente der Mischung aus
Alkohol bestehen.
Bei den
Instrumenten für die Bestimmung der scheinbaren
Stärke
[* 3] des
Branntweins von 10-64 Proz.ist die Alkoholome
terskala nach
ganzen und halben Gewichtsprozenten und die Thermometerskalannch ganzen
Graden, für
Branntwein von 65-100 Proz. erstere nach
ganzen und Fünftel-Gewichtsprozenten, letztere nach ganzen und halben
Graden geteilt. Für
Lutter unter 10 Proz.
scheinbarer
Stärke dient ein Lutterprober mit
Teilung der Alkoholome
terskala nach ganzen Gewichtsprozenten und der Thermometerskala
nach ganzen
Graden.
Die bei der Normaltemperatur am Alkoholometer
[* 4] abgelesene
Stärke ist die wahre
Stärke, die bei einer andern
Temperatur abgelesene
die zu dieser
Temperatur gehörige scheinbare
Stärke.
Beim Ablesen des Alkoholometers
bringt man das
Auge
[* 5] in eine
Stellung dicht unterhalb des Flüssigkeitsspiegels; man erblickt dann an derSkala einen
Strich, welcher aus dem Flüssigkeitsspiegel
zu beiden Seiten der
Spindel deutlich hervortritt und scharf von der
Spindel sich abhebt.
Dieser Strich gibt die Schnittlinie des Flüssigkeitsspiegels mit der Spindel. Hält man das Auge zu tief, so erscheint statt der Linie eine länglichrunde Fläche, die sich beim Heben des Auges zu einem Strich zusammenzieht. Liegt dieser zwischen zwei Skalenstrichen, so wird die Angabe des obern Strichs genommen. Die wahre Stärke für scheinbare Stärken von 10 Proz. aufwärts wird mit Hilfe einer Tabelle berechnet, welche zu den Wärmegraden von -12 bis +30° (bei den scheinbaren Stärken von 10-20 Proz. jedoch nur zu den Wärmegraden über Null und bei den scheinbaren Stärken von 20-30 Proz. nur zu den Wärmegraden von -5° ab), für die scheinbaren Stärken von 10-65 Proz. nach halben, weiterhin nach Fünftelprozenten fortschreitend, die wahren Stärken angibt.
Für scheinbare Stärken von weniger als 10 Proz. ist eine besondere Tafel entworfen. Aus dem ermittelten Nettogewicht der untersuchten Flüssigkeit und der festgestellten wahren Stärke wird die vorhandene Litermenge reinen Alkohols mit Hilfe zweier Tabellen ermittelt. Sind die alkoholischen Flüssigkeiten mit Zucker [* 6] oder andern Stoffen versetzt, so daß die Anwendung des Thermoalkoholometers unthunlich erscheint, so werden zur Bestimmung des Alkoholgehalts 100 ccm der Flüssigkeit mit 100 ccm Wasser gemischt und in einem Destillierapparat mit Kühlapparat destilliert, bis nahezu 100 ccm übergegangen sind. Man füllt dann das Maßglas, welches das Destillat aufnimmt, durch behutsames Zugießen von Wasser genau bis zur Marke, rührt oder schüttelt gut um und ermittelt mit dem Thermoalkoholometer die scheinbare Stärke des Destillats, aus welcher sich mit Hilfe der Tabelle die wahre Stärke ergibt. Diese ist zugleich die wahre Stärke des untersuchten Fabrikats.
Vgl. »Anleitung zur steueramtlichen Ermittelung des Alkoholgehalts im Branntwein« (Berl. 1889).