(spr. ahlderman; angelsächs. Aldorman, »Ältester«),
im
Angelsächsischen Vorsteher einer
Genossenschaft, besonders aber
Titel der Oberbeamten der
Kreise
[* 3] oder
Grafschaften (shires)
und der
Ältesten (senatores) des
Reichs, die, anfangs von den
Königen ernannt, dann von den Freigutsbesitzern
erwählt, in den
Volksversammlungen (witena-gemot) stimmten und in Kriegszeiten die
Miliz ihrer
Grafschaften zu führen pflegten.
Nach der dänischen
Eroberung wurde der
Name durch
den der dänischen
Jarls
(Carls) verdrängt.
Jetzt bilden in den
Städten
Großbritanniens und zum Teil auch in denen der
Vereinigten Staaten
[* 4] von
Nordamerika
[* 5] die Aldermen den vierten Teil des
Stadtrats, an dessen
Spitze der
Mayor (in
London,
[* 6]
York und
Dublin
[* 7]
Lord-Mayor) steht, der aus den
Aldermen auf ein Jahr gewählt wird, während diese selbst von den
Stadtverordneten, welche die übrigen drei
Viertel des
Stadtrats
bilden, in
London aber direkt von den Wahlberechtigten eines jeden Stadtviertels (ward) gewählt werden.
Ihre
Funktionen bestehen vornehmlich in der polizeilichen Oberaufsicht über den
Distrikt, den sie repräsentieren. Die drei
ältesten unter ihnen sowie die, welche bereits die
Würde des
Mayors bekleidet haben, fungieren zugleich als Friedensrichter.
(spr. áhldrmänn), im Angelsächsischen Ealdorman, d. i. Ältester, bezeichnete ein obrigkeitliches Amt, sodann
auch einen Adelsgrad. Den Namen Alderman
führten in der angelsächs. Verfassung die Vorsteher einer jeden Genossenschaft,
besonders die Oberbeamten der Grafschaften (Shires), sowie die Ältesten des ganzen Reichs, die in den Volksversammlungen (Witena-gemot)
stimmten und in Kriegszeiten an der Spitze der Kriegsvölker ihrer Grafschaften standen. Nach der dän. Eroberung wurde dieser
Amtsname durch den dän. Namen Jarls (Earls) verdrängt. - In England wird die Bezeichnung jetzt für
eine gewisse Klasse von Personen angewandt, welche bei der Verwaltung der Städte und der Grafschaften beteiligt sind.
Die der City of London bilden ein besonderes Kollegium (Court of Alderman
). Sie sind kraft ihres Amtes Justices of the Peace
(s. d.) und haben dieselben Befugnisse wie Police Magistrates
(Voruntersuchung bei Verbrechen und schweren Vergehen, Aburteilung leichterer Vergehen, s. (Court). Sie werden von den Einwohnern
eines besondern Stadtteils (Ward) auf Lebenszeit gewählt und vertreten diesen Stadtteil; auch führen sie in den Versammlungen
der Bewohner (ward motes) den Vorsitz.
Aus ihrer Mitte wird jedes Jahr der Lord Mayor gewählt. In den andern Städten sind die Alderman
Mitglieder
des Council, welcher die städtische Verwaltung leitet, werden aber nicht wie die Councillors direkt von den steuerpflichtigen
Einwohnern, sondern vielmehr vom Council (bestehend aus Mayor, und Councillors) gewählt; auch erstreckt sich ihre Amtsdauer
auf sechs Jahre, während die Councillors auf drei Jahre gewählt werden. Die Zahl der Alderman
ist
ein Drittel der Zahl der Councillors. Die an der Spitze der Grafschaftsverwaltung stehenden County Councils (s. d.) bestehen
in ähnlicher Weise aus Chairman, County-Alderman
und County-Councillors. Die Bestimmungen über Wahl
und Amtsdauer entsprechen
genau den Bestimmungen in den Städten.