Alcalde
,
span. Wort, entstanden aus dem arab. alqadi, der
Richter, bezeichnet den Vorstand einer polit. Gemeinde. Der Alcalde
präsidiert dem
Ayuntamiento (Gemeinderat) und wird von
der Gemeinde aus den Mitgliedern des Gemeinderats auf ein Jahr erwählt, erhält aber von der Regierung seine
Bestätigung.
Die der Provinzialhauptstädte ernennt der König.
In den volkreichern
Städten sind dem Alcalde
ein oder mehrere
Gehilfen oder Alcaldes
tenientes beigegeben. Die Alcalde
haben die
Beschlüsse der
Ayuntamientos zu vertreten und zur Ausführung zu
bringen, sind auch dafür der Regierung verantwortlich, weshalb sie unter der unmittelbaren
Aufsicht der Gouverneure der
Provinzen
stehen.
Gleichzeitig sind die in ihrem Gemeindebezirke Friedensrichter, haben in
Bagatellsachen die rechtskräftige
Entscheidung
und auch die
Voruntersuchung in Kriminalfällen zu leiten.